Pfarrei der Gottesmutter von Białynicze gregorianka.belynichi@gmail.com

Glossar: Gregorianische Messen, Messintention, Messstipendium und weitere Begriffe

Kurze Erklärungen der Begriffe rund um Messen für Verstorbene und Messintentionen – von der Applikation der Messe und dem Fegefeuer bis zum Österlichen Triduum und dem Totengedenken. Jeder Eintrag stützt sich auf die Lehre der Kirche und verweist auf eine ausführlichere Darstellung auf unserer Website.

Glossar: Gregorianische Messen, Messintention, Messstipendium und weitere Begriffe
Robert Campin · Public domain · Wikimedia Commons

Im Folgenden erklären wir – in alphabetischer Reihenfolge – Begriffe, die auftauchen, wenn man eine Messe für einen Verstorbenen oder in einer anderen Intention bestellt. Jeder Eintrag lässt sich einzeln lesen; wo wir ein Thema ausführlicher behandeln, geben wir einen Verweis an.

Ablass

Der Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten Bedingungen durch die Vermittlung der Kirche (KKK 1471). Ein Ablass kann ein Teilablass oder ein vollkommener Ablass sein; man kann ihn sich selbst oder den Verstorbenen zuwenden. Der Ablass ist weder eine Messe noch eine Reihe Gregorianischer Messen – er ist eine eigene Form der Hilfe für die Verstorbenen. Siehe Ablass für Verstorbene vom 1. bis 8. November.

Allerseelen

Allerseelen ist das am 2. November begangene Gedächtnis aller verstorbenen Gläubigen. Im Unterschied zum Hochfest Allerheiligen (1. November), das von den Geretteten im Himmel spricht, ist Allerseelen ein Tag des Gebets für die Verstorbenen, die der Läuterung bedürfen. Das jährliche Gedächtnis führte der heilige Odilo von Cluny (11. Jh.) in den Klöstern seines Verbandes ein. Siehe Allerseelen – Gebet und Messen für die Verstorbenen.

Applikation der Messe

Die Applikation (lat. applicatio) ist die Darbringung einer bestimmten Messe durch den Priester in einer bestimmten Intention – für eine bestimmte Person oder in einem bestimmten Anliegen. Der Priester kann die Messe für jeden applizieren, für Lebende und für Verstorbene (can. 901). Für jedes angenommene Stipendium wird eine eigene Messe appliziert (can. 948). Die Applikation unterscheidet die Messe „in einer Intention“ vom bloßen Nennen eines Namens in den Fürbitten. Siehe Messintention.

Begräbnismesse (Requiem)

Die Begräbnismesse ist die Messe für einen Verstorbenen, die im Rahmen der Begräbnisfeier gefeiert wird; unter den Messen für Verstorbene nimmt sie den ersten Rang ein (Grundordnung des Römischen Messbuchs, Nr. 380). Sie wird in der Pfarrei vereinbart, in der die Beerdigung stattfindet, meist im Pfarrbüro. Die Begräbnismesse wird nicht über gregorianka.com bestellt, aber Gregorianische Messen kann man schon vor der Beerdigung beginnen. Siehe Messe nach der Beerdigung.

Buch der Intentionen

Das Buch der Intentionen ist ein Verzeichnis, das nach dem Kirchenrecht der Pfarrer oder Rektor einer Kirche führen muss, in der Intentionen angenommen werden. Darin werden die Zahl der zu feiernden Messen, die Intention, das gegebene Stipendium und die erfolgte Feier verzeichnet (can. 958 § 1); der Ordinarius prüft es jedes Jahr (§ 2). Das Buch schützt den Willen der Geber – durch es hinterlässt jede angenommene Intention eine Spur. Siehe can. 945–958.

Dreißigster (Messe am 30. Tag)

Der „Dreißigste“ ist die volkstümliche Bezeichnung für eine einzelne Messe für einen Verstorbenen, die am dreißigsten Tag nach dem Tod oder der Beerdigung gefeiert wird. Der Brauch knüpft an die dreißigtägige Trauer Israels um Aaron und Mose an (Num 20,29; Dtn 34,8). Man sollte ihn nicht mit den Gregorianischen Messen verwechseln: Es ist eine Messe, nicht dreißig; beide Formen können gleichzeitig laufen. Siehe Messe nach der Beerdigung.

Fegefeuer (Purgatorium)

Das Fegefeuer ist nach dem Katechismus die „abschließende Läuterung der Auserwählten“, die in der Gnade und Freundschaft Gottes gestorben, aber noch nicht vollkommen geläutert sind; sie ist „von der Bestrafung der Verdammten völlig verschieden“ (KKK 1030–1031). Es ist keine „zweite Chance“ und kein Ort im geografischen Sinn, sondern ein Zustand. Die Lebenden können den Verstorbenen durch Gebet helfen, vor allem durch das eucharistische Opfer (KKK 1032). Mehr: Das Fegefeuer in der Lehre der Kirche.

„Für den verstorbenen …“

Mit den Worten „für den verstorbenen …“ bzw. „für die verstorbene …“ wird im Deutschen gekennzeichnet, dass eine Messintention einem Verstorbenen gilt – in Intentionen, Vermeldungen und beim Totengedenken. Nach „für“ steht der Akkusativ: „für den verstorbenen Johann Schmidt“, „für die verstorbene Anna Wagner“. Siehe Wie formuliert man eine Messintention?

Gemeinschaft der Heiligen

Die Gemeinschaft der Heiligen ist die Einheit aller Christgläubigen: derer, die auf Erden pilgern, der Verstorbenen, die ihre Läuterung vollenden, und der Heiligen im Himmel, die zusammen eine einzige Kirche bilden (KKK 962). Aus dieser Wahrheit ergibt sich der Sinn des Gebets für die Verstorbenen: Es kann ihnen helfen und macht ihre Fürbitte für uns wirksam (KKK 958). Siehe Das Gebet für die Verstorbenen in der Bibel und in der Tradition.

Gregorianische Messen

Gregorianische Messen (lat. Tricenarium Gregorianum) sind eine Reihe von dreißig heiligen Messen, die an dreißig aufeinanderfolgenden Tagen in der Intention für einen einzigen Verstorbenen gefeiert werden. Die Messen können verschiedene Priester in verschiedenen Kirchen feiern; eine ohne Verschulden des Priesters unterbrochene Reihe behält ihre Früchte, muss aber so bald wie möglich vervollständigt werden. Gregorianische Messen sind eine von der Kirche anerkannte fromme Praxis, kein Dogma. Siehe Was sind Gregorianische Messen?

Ihr Name geht auf die „Dialoge“ des heiligen Gregor des Großen zurück (IV. Buch): Der Papst ordnete an, dreißig Tage lang die Messe für den verstorbenen Mönch Justus zu feiern, der nach der letzten Messe einem Mitbruder erschien und sagte, er sei befreit worden. 1884 bezeichnete die Ablasskongregation das Vertrauen der Gläubigen in diese Messen als fromm und vernünftig. Siehe Geschichte der Gregorianischen Messen.

Heiligtum der Gottesmutter von Białynicze

Das Heiligtum der Gottesmutter von Białynicze (Erzbistum Minsk-Mogiljow, Osten von Belarus) ist ein Ort der Verehrung des Gnadenbildes Marias mit dem Kind. Ab 1624 betreuten es die Karmeliten; das Bild wurde 1761 gekrönt, und Białynicze wurde die „litauische Jasna Góra“ genannt. Die Pfarrei nimmt Messintentionen an, und die Stipendien unterstützen die Priester und den Wiederaufbau des Heiligtums. Siehe Wallfahrtsort der Gottesmutter von Białynicze.

Messe zum Todestag

Die Messe zum Todestag ist eine Messe für einen Verstorbenen, die am Jahrestag seines Todes (oder um diesen Tag herum) bestellt wird. Der Brauch reicht in die Antike zurück – Tertullian schreibt um 200 von Opfern, die am Jahrestag für die Verstorbenen dargebracht wurden. Den ersten Jahrestag heben die liturgischen Vorschriften besonders hervor (GRM 381). Siehe Messe zum Todestag.

Messintention

Die Messintention ist die Bitte, dass eine Messe für eine bestimmte Person – lebend oder verstorben – oder in einem bestimmten Anliegen dargebracht wird: um Gesundheit, zum Dank, zu einem Jahrestag. Man drückt sie in einer kurzen Formel aus, die oft zu Beginn der Messe vorgelesen wird. Wer sie bestellt, gibt in der Regel ein Messstipendium. Eine Intention kann jeder bestellen, auch für sich selbst. Siehe Messintentionen und Wie formuliert man eine Messintention?

Messstipendium

Das Messstipendium ist eine freiwillige Gabe an den Priester, damit er die Messe in einer bestimmten Intention appliziert (can. 945). Die Gläubigen tragen damit zum Wohl der Kirche und zum Unterhalt der Seelsorger bei (can. 946). Es ist kein Preis für die Messe: Selbst der Anschein von Handel ist fernzuhalten (can. 947). Die Höhe des üblichen Stipendiums legen die Bischöfe der Kirchenprovinz fest (can. 952). Siehe Messstipendium.

Novene

Die Novene (lat. novem – neun) ist ein Gebet, das neun Tage dauert. Eine Novene heiliger Messen sind neun Messen, die Tag für Tag in derselben Intention gefeiert werden: für Verstorbene (eine oder mehrere Personen, z. B. die Eltern) oder für Lebende in einem konkreten Anliegen. Sie ist ein frommer Brauch, kein eigener Ritus. Siehe Novene für Verstorbene, Novene für Lebende.

Österliches Triduum

Das Österliche Triduum sind die drei wichtigsten Tage des Kirchenjahres: von der Messe vom Letzten Abendmahl am Abend des Gründonnerstags über den Karfreitag und die Osternacht bis zur Vesper des Ostersonntags (Grundordnung des Kirchenjahres, Nr. 19). Am Karfreitag und am Karsamstag tagsüber wird keine Messe gefeiert, deshalb ist eine Unterbrechung der Gregorianischen Messen in dieser Zeit zulässig. Siehe Dürfen Gregorianische Messen unterbrochen werden?

Sammelmesse (Sammelintention)

Eine Sammelmesse ist eine einzige Messe, die in der Intention vieler Geber gefeiert wird, die eigene Stipendien gegeben haben. Die Kirche lässt sie als Ausnahme zu: nur wenn jeder Geber vorher ausdrücklich informiert wurde und freiwillig zugestimmt hat; die Zustimmung darf nicht vermutet werden (Dekret Mos iugiter, 1991; Dekret von 2025). Gregorianische Messen können als Reihe für einen einzigen Verstorbenen keine Sammelmesse sein. Siehe Sammelintention und Messe in einer einzigen Intention.

Totengedenken („Wypominki“)

Das Totengedenken ist ein Gebet für die Verstorbenen, bei dem ihre Namen verlesen werden und die Gemeinde für sie betet – ein Brauch, der bis zu den altkirchlichen Diptychen zurückreicht und in Polen und Belarus „Wypominki“ heißt. Es kann einmalig, während der Oktav (1.–8. November) oder jährlich sein. Das Totengedenken ist keine Messe in der Intention für einen Verstorbenen, sondern ein gemeinsames Gebet der Pfarrei; in Białynicze werden die Namen das ganze Jahr hindurch vor der Sonntagsmesse verlesen. Siehe Jährliches Totengedenken.

Tricenario Gregoriano

Tricenario Gregoriano ist die Erklärung der Heiligen Konzilskongregation vom 24. Februar 1967 (AAS 59 (1967), S. 229–230), veröffentlicht im Auftrag Pauls VI. Sie bestimmt, dass eine Reihe von dreißig Gregorianischen Messen, die wegen eines unvorhergesehenen Hindernisses oder aus einem anderen vernünftigen Grund unterbrochen wird, ihre Früchte behält und der Priester verpflichtet ist, sie so bald wie möglich zu vervollständigen. Siehe Tricenario Gregoriano – vollständiger Text.

Zum Himmlischen Hof

Der „Himmlische Hof“ ist eine alte Bezeichnung für den Himmel – die Heiligste Dreifaltigkeit, umgeben von Maria, den Engeln und den Heiligen. Die Messen zum Himmlischen Hof sind ein frommer Brauch, der in Polen und Belarus bekannt ist: eine Reihe von Messen in einer einzigen Intention für einen lebenden Menschen, mit der Bitte um die Fürsprache der Bewohner des Himmels. In Białynicze nehmen wir sie als dreißig Messen an. Manchmal heißen sie „Gregorianische Messen für Lebende“, doch es ist eine eigenständige Praxis. Siehe Messen zum Himmlischen Hof.

Quellen

  • Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 958, 962, 1030–1032, 1471 – vatican.va
  • Codex des kanonischen Rechtes, can. 901, 945–958 – vatican.va
  • Kongregation für den Klerus, Dekret Mos iugiter (1991) – vatican.va; Dikasterium für den Klerus, Dekret vom 13.04.2025 – vatican.va (PDF)
  • Erklärung Tricenario Gregoriano, 24.02.1967, AAS 59 (1967), S. 229–230 – liturgista.pl (polnisch)
  • Jesuiten, Pfarrei St. Stephan, „Messintentionen“ (polnisch) – szczepan.jezuici.pl

Aktualisiert:

Die ehemalige Karmelitenkirche in Białynicze, Zeichnung von Napoleon Orda
Napoleon Orda, Białynicze (1877), gemeinfrei · Wikimedia Commons

Das Heiligtum der Gottesmutter von Białynicze

Jahrhundertelang war Białynicze am Fluss Druć eines der bedeutendsten Marienheiligtümer der alten polnisch-litauischen Adelsrepublik – man nannte es das „Tschenstochau Weißrusslands“. Die Karmelitenkirche mit dem Gnadenbild der Gottesmutter, gekrönt 1761, wurde in sowjetischer Zeit zerstört.

Heute baut die Pfarrei das Heiligtum wieder auf, und jede hier bestellte Messe unterstützt dieses Werk.

Geschichte des Heiligtums →

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